Routinestrafverfahren
Überblick über die für die Bearbeitung des Massengeschäfts wesentlichen Normen des Strafprozessrechts. Der Kurs richtet sich an Mitarbeitende von Strafverfolgungsbehörden ohne juristisches Studium.
Inhalt
Der weitaus grösste Anteil des Tagesgeschäfts der Staatsanwaltschaften entfällt auf Routinefälle wie Strassenverkehrsdelikte oder Ladendiebstähle. Diese Verfahren werden weitgehend selbstständig durch Mitarbeitende ohne juristisches Studium bearbeitet. Deren Arbeit ist somit nicht nur unerlässlich für die Bewältigung der Geschäftslast der Staatsanwaltschaften, sie ist auch von enormer rechtsstaatlicher Bedeutung. Der vorliegende Kurs soll diesen Mitarbeitenden das prozessuale Rüstzeug vermitteln, um Routinefälle effizient, korrekt und selbstständig führen zu können.
Teilnehmende
- erhalten einen Überblick über die für die Bearbeitung des Massengeschäfts wesentlichen prozessualen Normen der StPO und deren systematische Einordnung
- kennen die wesentlichen Verfahrens- und Parteirechte
- befassen sich vertieft mit den prozessualen Voraussetzungen für den Erlass von Nichtanhandnahme- und Einstellungsverfügungen
- vertiefen ihre Kenntnisse des Strafbefehlsverfahrens
- erhalten einen Überblick über die wichtigsten Grundsätze der Strafzumessung
- vertiefen das Gelernte anhand praktischer Übungsfälle
- besprechen bei Interesse eigene Fallbeispiele
- vergleichen Abläufe und "best practices" aus verschiedenen Kantonen Zielpublikum
- Mitarbeitende der Staatsanwaltschaft, die selbstständig Strafbefehle erlassen
- Verfahrensassistentinnen und -assistenten der Staatsanwaltschaft
- Angehörige der Polizei mit Kaderfunktion, ohne juristische Ausbildung
Kursgrösse
Die Kursgrösse ist aus didaktischen Gründen auf 25 Personen beschränkt.
Kosten
CHF 980.00
Anmeldeschluss
12. November 2024
Programm Tag 1
09.15-09.30 | Begrüssung |
09.30-10.00 | Grundsätze des Strafverfahrens: Strafmonopol des Staates, Gewaltenteilung etc. |
10.00-10.45 | Allgemeine Verfahrensregeln I |
10.45-11.05 | Pause |
11.05-11.50 | Allgemeine Verfahrensregeln II |
11.50-12.35 | Strafbehörden, Vorverfahren und Verfahrensbeteiligte |
12.35-13.25 | Mittagspause |
13.25-14.10 | Übungsfälle aus der Praxis |
14.10-14.55 | Verteidigung: Rolle der Verteidigung, amtliche/notwendige Verteidigung |
14.55-15.15 | Pause |
15.15-16.00 | Besprechung Übungsfälle |
16.00-16.45 | Gerichtsstand: wichtigste Regeln zur Bestimmung der interkantonalen Zuständigkeit |
Programm Tag 2
09.15-10.00 | Beweismittel allgemein: Grundsätze der Beweiserhebung, Teilnahmerechte |
10.00-10.45 | Zwangsmassnahmen I: Vorladung, Vorführung etc. |
10.45-11.05 | Pause |
11.05-11.50 | Zwangsmassnahmen II: Haft etc. |
11.50-12.35 | Zwangsmassnahmen III: Durchsuchungen, Untersuchungen |
12.35-13.25 | Mittagspause |
13.25-14.10 | Übungsfälle aus der Praxis |
14.10-14.55 | Beschlagnahme, Einziehung, Siegelung |
14.55-15.15 | Pause |
15.15-16.00 | Besprechung Übungsfälle |
16.00-16.45 | Einvernahmen: Rechtsbelehrungen, Protokollierung |
Programm Tag 3
09.15-10.00 | Strafbefehl I: Voraussetzungen des Strafbefehls, Formulierung Sachverhalt |
10.00-10.45 | Strafbefehl II: Übersicht Strafzumessung, Vorgehen nach Einsprache |
10.45-11.05 | Pause |
11.05-11.50 | Abschlussverfügungen I+II: Nichtanhandnahme, Sistierung, Einstellung |
11.50-12.35 | Übungsfälle aus der Praxis |
12.35-13.25 | Mittagspause |
13.25-14.10 | Rechtsmittel |
14.10-14.55 | Besprechung Übungsfälle |
14.55-15.15 | Pause |
15.15-16.00 | Abschluss: Reserve, Fragen, Repetition |
Kursleitung und Dozierende
Olivier Flum, lic. iur.
Stv. Leitender Staatsanwalt, Staatsanwaltschaft St. Gallen, Untersuchungsamt Uznach
Lisa Keller, M.A. HSG in law and economics
Staatsanwältin/Gruppenleiterin, Staatsanwaltschaft St. Gallen, Untersuchungsamt St. Gallen
Dozierende
Christian Bruhin, MLaw
Staatsanwalt/Gruppenleiter, Staatsanwaltschaft St. Gallen, Untersuchungsamt Uznach
Konrad Jeker, lic. iur.
Fachanwalt SAV Strafrecht, Gressly Rechtsanwälte, Advokatur Notariat, Solothurn
Moritz Oehen, Dr. iur.
Gerichtsschreiber, Kantonsgericht Luzern, 2. Abteilung