Das erschleichen eines Ausweises oder einer Bewilligung durch unrichtige Angaben
Das erschleichen eines Ausweises oder einer Bewilligung durch unrichtige Angaben
Das erschleichen eines Ausweises oder einer Bewilligung durch unrichtige Angaben
Der Beschwerdeführer ist Eigentümer und Geschäftsführer eines Unternehmens, das sich mit dem Verkauf, der Vermietung und der Reparatur von Fahrzeugen befasst. Der Beschwerdeführer meldete sechs Fahrzeuge auf seine Firma an, obwohl die tatsächlichen Eigentümer dieser Fahrzeuge im Ausland ansässig waren. Er erwarb die Fahrzeuge fiktiv, um sie anschliessend an diese Personen zu vermieten, die aufgrund ihres fehlenden Wohnsitzes in der Schweiz Schwierigkeiten gehabt hätten, die Fahrzeuge selbst anzumelden. Der eigentliche Zweck dieser Vermietungen bestand darin, den ausländischen Fahrern zu ermöglichen, während der Sommermonate mit Schweizer Kennzeichen in der Schweiz zu arbeiten.
Das kantonale Gericht verurteilte den Beschwerdeführer zunächst wegen Erschleichen von Ausweisen und Bewilligungen und der unrechtmässigen Verwendung von Kontrollschildern nach Art. 97 Abs. 1 lit. c SVG. Im Berufungsverfahren wurde er jedoch von der unrechtmässigen Verwendung von Kontrollschildern freigesprochen, die Verurteilung wegen der Erschleichung von Ausweisen und Bewilligungen wurde jedoch bestätigt. Dagegen erhob er Beschwerde in Strafsachen.
Art. 97 des SVG bestraft den Missbrauch...
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