iusNet Strafrecht-Strafprozessrecht

Schulthess Logo

Strafrecht-Strafprozessrecht > Stichworte > Anklageerhebung

Anklageerhebung

Das Beschleunigungsgebot nach Anordnung der Sicherheitshaft

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Das Beschleunigungsgebot in Haftsachen ist dann verletzt, wenn zwischen der Anklageerhebung und der Hauptverhandlung mehr als sechs Monate vergehen. Einzig bei komplexen Fällen hält es das Bundesgericht als vertretbar, wenn zwischen Anklageerhebung und Hauptverhandlung ca. sechs bis acht Monate vergehen.
iusNet StrafR-StrafPR 08.04.2022