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Annullierung Führerausweis

Annullierung des Führerausweises auf Probe

Rechtsprechung
Strassenverkehrsrecht

1C_621/2019, zur Publikation vorgesehen

Die Anwendung einer "Gesamtmassnahme" (analog zu Art. 49 StGB) kommt für das Bundesgericht nicht in Frage. Da das Gesetz bei einer zweiten, selbst leichten Widerhandlung, welche einen Entzug rechtfertigt, zwingend den Verfall des Führerausweises auf Probe vorsieht, würde eine analoge Anwendung von Art. 49 StGB diejenigen Fahrer, die innerhalb kurzer Zeit mehrere Entzugsgründe setzen, gegenüber jenen, die dies in grösseren zeitlichen Abständen tun, privilegieren. Eine solche Privilegierung wäre indes ungerechtfertigt, geht doch für die Sicherheit im Strassenverkehr in der Regel von ersteren die grössere Gefahr aus als von letzteren.
iusNet StrafR-StrafPR 13.06.2020