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Auslandsüberweisung

Geldwäscherei: Investition in Gebrauchswerte und Auslandsüberweisung

Rechtsprechung
Einzelne Straftaten
Die Investition von deliktisch erlangten Vermögenswerten in Gebrauchswerte erfüllt als solche den Tatbestand der Geldwäscherei nicht. Ebenso liegt Geldwäscherei bei einer Auslandsüberweisung nur dann vor, wenn die Transaktion geeignet ist, die Einziehung im Ausland zu vereiteln
iusNet STR-STPR 12.09.2018