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Berufungsverhandlung

Die Reihenfolge der Parteivorträge im Berufungsverfahren

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Für das zweitinstanzliche Verfahren kann von der gesetzlich vorgesehenen Reihenfolge der Parteivorträge abgewichen werden. Entscheidend ist aber, dass der beschuldigten Person im Anschluss an den Parteivortrag der Staatsanwaltschaft und allfälliger Privatkläger die Gelegenheit eingeräumt wird, sich nochmals zu äussern. Dadurch, dass die Vorinstanz der beschuldigten Person dieses Recht abgesprochen hatte, verletzte sie Bundesrecht.
iusNet-StrafR-StrafPR 27.06.2023