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Bindungswirkung Rückweisungsentscheid

Einfache oder grobe Verkehrsregelverletzung?

Rechtsprechung
Strassenverkehrsrecht
Die Erwägungen des Bundesgericht sind bei einer Rückweisung für das kantonale Gericht verbindlich. Ob eine Verkehrsregelverletzung gemäss Art. 90 Abs. 2 SVG erfüllt ist, ist anhand der konkreten Umstände zu prüfen. Der Beschwerdeführer hat in einer Tempo-30-Zone die Höchstgeschwindigkeit um 22 km/h überschritten. Das Bundesgericht geht - entgegen des Berner Obergerichts - von einer einfachen Verkehrsregelverletzung aus.
iusNet StrafR-StrafPR 30.01.2019