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Dashcam

Dashcam-Aufzeichnungen sind nicht verwertbar

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Strassenverkehrsrecht

6B_1188/2018, zur Publikation vorgesehen

Das Bundesgericht hebt die Verurteilung einer Fahrzeuglenkerin auf, die auf Basis der Dashcam-Aufzeichnungen eines anderen Verkehrsteilnehmers der mehrfachen Verletzung der Verkehrsregeln schuldig gesprochen worden war. Als Beweismittel fällt die Verwertung der in Missachtung des Datenschutzgesetzes erlangten Aufnahmen bereits deshalb ausser Betracht, weil es sich bei den fraglichen Verkehrsdelikten nicht um schwere Straftaten handelt.
iusNet StrafR-StrafPR 21.10.2019