Drogenschnelltest darf direkt von der Polizei angeordnet werden Rechtsprechung Strassenverkehrsrecht 6B_598/2018 Bundesgericht Drogenschnelltest darf direkt von der Polizei angeordnet werden 6B_598/2018 Die Polizei darf Fahrzeuglenker in eigener Kompetenz zur Durchführung von Drogenschnelltests verpflichten. Eine Anordnung durch die Staatsanwaltschaft ist nicht erforderlich. Das Bundesgericht weist die Beschwerde eines Autolenkers ab. iusNet STR-STPR 11.12.2018 Weiterlesen über Drogenschnelltest darf direkt von der Polizei angeordnet werden