Am 1. Mai 2017 ist das Europol-Mandat erweitert worden und umfasst neu auch Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und eine Reihe von Delikten der Wirtschaftskriminalität. Der Bundesrat hat am 22. August 2018 beschlossen, das Kooperationsabkommen zwischen der Schweiz und Europol um den erweiterten Europol-Deliktskatalog zu ergänzen.