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FINMA

Bankdirektor wegen mehrfachen Erteilens falscher Auskünfte schuldig gesprochen

Rechtsprechung
Verwaltungsstrafrecht
Das Bundesstrafgericht verurteilt einen Bankdirektor wegen mehrfachen Erteilens von falschen Auskünften nach Art. 45 Abs. 1 FINMAG. Nach Ansicht des Gerichts habe der Bankdirektor auf Auskunftsbegehren der FINMA wissentlich und willentlich unvollständige und falsche Auskünfte erteilt.
iusNet STR-STPR 15.08.2018