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funktionale Zuständigkeit

Funktionale Zuständigkeit der entscheidenden Behörde

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Durch die Rückweisung der Angelegenheit zur Neubeurteilung sowie zur Einladung an die Staatsanwaltschaft zu einer Anklageergänzung an das Bezirksgericht, hat das Obergericht die Verfahrensleitung an die erste Instanz zurückübertragen. Solange die erste Instanz kein Urteil gefällt hat bzw. gegen ein solches keine Berufung angemeldet worden ist, kommt dem Obergericht keine Verfahrensleitung zu.
iusNet STR-STPR 11.06.2020