Im Entsiegelungsverfahren muss eine detaillierte Triage nur stattfinden, sofern substanziierte Einwände gegen die Entsiegelung und Durchsuchung erhoben werden. Damit eine Entsiegelung stattfinden kann, muss demgegenüber neben dem hinreichenden Zusammenhang zwischen den sichergestellten Daten und den untersuchten Delikten bestehen, wobei die Anforderungen diesbezüglich tief angesetzt sind.