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gelöschter Strafregistereintrag

Bezugnahme auf gelöschte Urteile ist nicht statthaft

Rechtsprechung
Strafregister
Es ist nicht zulässig, wenn ein Gericht die Analogie zu Sachverhaltselementen aus bereits aus dem Strafregister gelöschten Urteilen zusammen mit dem Aussageverhalten des Beschwerdeführers im vorliegenden Verfahren hinsichtlich der Persönlichkeitsadäquanz als "stark belastend" wertet und unter anderem damit ihren Schuldspruch im vorliegenden Verfahren begründet. Würde die Bezugnahme blosse "Persönlichkeitsmerkmale" betreffen, wäre das Vorgehen wohl zulässig.
iusNet StrafR-StrafPR 25.09.2019