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Genugtuung

Schadenersatz und Genugtuung bei zu Unrecht erlittener Haft

Rechtsprechung
Allgemeines Strafrecht
Der zu 20 Jahren Freiheitsstrafe verurteilte Beschwerdeführer wurde nach Ablauf seiner Sanktion in vorläufige Sicherheitshaft verlegt, welche sich als unzulässig herausstellte, woraufhin er angemessene Genugtuung forderte. Das Bundesgericht hatte darüber zu befinden, ob und auf welcher Rechtsgrundlage einem Strafgefangenen, der vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte obsiegte, ein Anspruch auf Schadenersatz und Genugtuung bei ungerechtfertigter Haft zusteht.
iusNet STR-STPR 28.02.2024