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Glaubhaftigkeit

Die allgemeine Glaubwürdigkeit von Zeugen auf dem Prüfstand

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Der Grundsatz „in dubio pro reo“ und die vorinstanzliche Sachverhaltsfeststellung können beide im Verfahren vor Bundesgericht nur unter dem Gesichtspunkt der Willkür gerügt werden. Die Beweiswürdigung muss dabei schlechterdings unhaltbar sein, es wurde von Tatsachen ausgegangen, die in klarem Widerspruch mit der tatsächlichen Situation stehen oder die auf einem offenkundigen Fehler beruhen. Bei der Würdigung von Zeugenaussagen kann die allgemeine Glaubwürdigkeit von Zeugen im Strafverfahren nur überprüft werden, wenn sich Zweifel an der allgemeinen Glaubwürdigkeit der Zeugen auf die Glaubhaftigkeit der konkreten Aussage auswirken.
iusNet-StrafR-StrafPR 28.09.2021