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Hauptverhandlung

Die Reihenfolge der Parteivorträge im Berufungsverfahren

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Für das zweitinstanzliche Verfahren kann von der gesetzlich vorgesehenen Reihenfolge der Parteivorträge abgewichen werden. Entscheidend ist aber, dass der beschuldigten Person im Anschluss an den Parteivortrag der Staatsanwaltschaft und allfälliger Privatkläger die Gelegenheit eingeräumt wird, sich nochmals zu äussern. Dadurch, dass die Vorinstanz der beschuldigten Person dieses Recht abgesprochen hatte, verletzte sie Bundesrecht.
iusNet-StrafR-StrafPR 27.06.2023

Haftentlassung nach festgestellter Verletzung des Beschleunigungsgebots?

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung ist das besondere Beschleunigungsgebot in Haftsachen in einfachen Fällen verletzt, wenn zwischen der Anklageerhebung und der Hauptverhandlung mehr als sechs Monate vergehen. Eine Haftentlassung erfolgt jedoch nur, wenn eine besonders gravierende Verletzung des Beschleunigungsgebots vorliegt, was sich beispielsweise in längeren nicht erklärbaren Phasen gerichtlicher Untätigkeit oder schweren Verfahrensversäumnissen zeigen könnte. Ansonsten muss die Verletzung des Beschleunigungsgebots im Urteilsdispositiv erwähnt werden und Berücksichtigung bei der Urteilsfindung und der Kostenverteilung finden. Eine sofortige Haftentlassung sei dann nicht angezeigt.
iusNet StrafR-StrafPR 20.12.2022

Das Beschleunigungsgebot nach Anordnung der Sicherheitshaft

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Das Beschleunigungsgebot in Haftsachen ist dann verletzt, wenn zwischen der Anklageerhebung und der Hauptverhandlung mehr als sechs Monate vergehen. Einzig bei komplexen Fällen hält es das Bundesgericht als vertretbar, wenn zwischen Anklageerhebung und Hauptverhandlung ca. sechs bis acht Monate vergehen.
iusNet StrafR-StrafPR 08.04.2022