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Indiz

Die Willkürrüge beim Indizienbeweis

Rechtsprechung
Strassenverkehrsrecht
Liegen einzig Indizien vor, die auf die Täterschaft schliessen lassen, so kann dies nur im Rahmen der Willkürrüge vor dem Bundesgericht überprüft werden. Einerseits muss dabei die ursprüngliche Indizienkette, auf die sich das Urteil stützt willkürlich erfolgt sein und andererseits müssen die möglichen Entlastungsindizien in willkürlicher Art und Weise nicht beachtet worden sein oder die daraus gezogenen Schlüsse müssen willkürlich und damit offensichtlich unhaltbar erscheinen.
iusNet StrafR-StrafPR 09.11.2022