Die italienische Staatsanwaltschaft hatte die Schweiz 2015 im Rahmen eines laufenden Strafverfahrens mit einem Rechtshilfebegehren um Beschlagnahme des Bildes "Porträt der Isabella d'Este" ersucht und die Herausgabe beantragt. Das Bundestrafgericht wies die dagegen erhobene Beschwerde der Eigentümerin ab. Das Bundesgericht kehrt diesen Entscheid.