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Jugendstrafrecht

Das Rechtsmittelverfahren im Jugendstrafrecht

Rechtsprechung
Jugendstrafrecht
Das Bundesgericht klärt die anwendbare Verfahrensordnung bei Anfechtung von Vollzugsverfügungen, die Urteile im Jugendstrafrecht betreffen. Da die Regelung des Vollzuges in die kantonale Kompetenz fällt, können diese die Anfechtung in einem verwaltungsrechtlichen Verfahren anordnen. Art. 43 JStPO steht dem nicht entgegen.
iusNet-StrafR-StrafPR 02.03.2022