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Phänotypisierung

Änderung des DNA-Profil-Gesetzes

Gesetzgebung
Allgemeines Strafrecht
Die Strafverfolgungsbehörden sollen künftig mehr Informationen aus einer DNA-Spur herauslesen dürfen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. August 2019 einen Entwurf für die Anpassung des DNA-Profilgesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Das revidierte Gesetz legt fest, wann anhand einer DNA-Spur neben dem Geschlecht auch weitere äusserliche Merkmale einer Person wie beispielweise Haar- und Augenfarbe untersucht werden können. Weiter vereinfacht das Gesetz die Löschfristen für DNA-Profile und regelt explizit den Abgleich einer Spur mit Verwandtschaftsbezug. Die Vernehmlassung dauert bis am 30. November 2019.
iusNet StrafR-StrafPR 02.09.2019