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Polizeikosten

Zur Zulässigkeit von "Polizeikosten"

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Strassenverkehrsrecht

6B_1430/2019, zur Publikation vorgesehen

Es ist nach Ansicht des Bundesgerichts zulässig, die allgemeinen polizeilichen Leistungen bei der Festsetzung der Gebühren zu berücksichtigen, wenn hierfür eine ausreichende gesetzliche Grundlage besteht. Die bisherige Rechtsprechung schliesst - entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin - eine Überbindung der Kosten für polizeiliche Dienstleistungen nicht schlechthin aus, sondern nur ohne eine gesetzliche Grundlage unter dem Deckmantel von Art. 422 Abs. 2 lit. d StPO. Den Kantonen ist es damit nicht verwehrt, in ihren Erlassen die Erhebung von Gebühren (im Sinne von Art. 422 Abs. 1 StPO) für die Tätigkeit der Polizei vorzusehen. Im Kanton Aargau liegt eine gesetzliche Grundlage vor.
iusNet StrafR-StrafPR 14.08.2020