iusNet Strafrecht-Strafprozessrecht

Schulthess Logo

Strafrecht-Strafprozessrecht > Stichworte > Privatsphäre

Privatsphäre

Der Schutz der Privatsphäre im engeren Sinne

Rechtsprechung
Allgemeines Strafrecht
Das Bundesgericht geht nur dann auf die Rüge der Willkür ein, wenn diese Rüge explizit vorgebracht wird und substanziiert begründet wird. Pauschale Verweise auf die Verfahrensakten sind dabei nicht ausreichend. In Bezug auf die Privatsphäre im engeren Sinne, die von Art. 179quater StGB geschützt wird, hält das Gericht fest, dass diese analog dem Hausfriedensbruch definiert werden kann. Die örtliche Grenze des Hausfriedens muss dabei aber nicht physisch überschritten werden.
iusNet-StrafR-StrafPR 22.03.2022