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Prozessökonomie

Wieviele Haftgründe müssen von den Rechtsmittelinstanzen überprüft werden?

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht präzisiert, wann eine Vortat angenommen werden kann, die noch nicht rechtskräftig beurteilt wurde. Zudem hält es deutlich fest, dass sich die kantonalen Instanzen bei Haftprüfungsverfahren regelmässig mit allen in Frage kommenden Haftgründen auseinandersetzen müssen, damit eine Rückweisung zur Prüfung weiterer Haftgründe verhindert werden kann.
iusNet StrafR-StrafPR 15.05.2023