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qualifizierte Wiederholungsgefahr

Die qualifizierte Wiederholungsgefahr bei Ersttätern

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Bei Ersttätern darf nur dann auf das Erfordernis der Vortaten verzichtet werden, wenn der betroffenen Person eine schwere Straftat vorgeworfen wird und zusätzliche Elemente vorliegen, die die Gefährlichkeit der beschuldigten Person belegen, wie beispielsweise dissoziale Persönlichkeitsstrukturen oder eine ausgeprägte Neigung zu Gewalttätigkeiten. Das Risiko für die Allgemeinheit muss dabei untragbar hoch sein.
iusNet StrafR-StrafPR 11.05.2023