Das Bundesgericht befasste sich mit der Entsiegelung von elektronischen Geräten und Datenträgern, die im Rahmen einer strafrechtlichen Untersuchung wegen Amtsgeheimnisverletzung sichergestellt wurden. Die Bundesanwaltschaft hatte beantragt, die zu entsiegeln. Ziel war es, mögliche Beweise für eine unrechtmässige Weitergabe vertraulicher Informationen an Medienvertreter zu sichern.