Im Zusammenhang mit einer länger andauernden Blockade von Aktivisten an einer Verkehrshauptachse, wo der Staat bei Kundgebungen diese zu tolerieren hat, prüfte das Bundesgericht, inwiefern danach eine Sanktionierung zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und des Schutzes der Freiheitsrechte Dritter gerechtfertigt ist.