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Türkei

Bundesstrafgericht verletzt (erneut) die Begründungspflicht

Rechtsprechung
Amtshilfe und Rechtshilfe

BGE 145 IV 99 | 1C_393/2018 und 1C_397/2018

Das Bundesstrafgericht hat in einem internationalen Rechtshilfeverfahren elementare verfahrensrechtliche Grundsätze nicht eingehalten. Es geht um ein Rechtshilfeverfahren mit der Türkei betreffend die Sperrung eines Kontos und die Herausgabe des betreffenden Kontoguthabens.
iusNet STR-STPR 04.01.2019