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Triage

Führt die Anordnung einer Triage von gesiegelten Datenträgern zu einem «nicht wieder gutzumachenden Nachteil»?

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Da der angefochtene Entscheid das Strafverfahren nicht abschliesst, ist die Beschwerde nur unter den Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG zulässig. Das Bundesgericht verneinte einen nicht wiedergutzumachenden Nachteil und trat auf die Beschwerde nicht ein, da mit der Anordnung der Triage eben noch keine Entsiegelung angeordnet wurde und daher auch noch keine Offenbarung der vom Beschwerdeführer angerufenen Geheimnisse drohte.
iusNet-StrafR-StrafPR 25.04.2023

Die Triageverhandlung im Entsiegelungsverfahren

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Im Entsiegelungsverfahren muss eine detaillierte Triage nur stattfinden, sofern substanziierte Einwände gegen die Entsiegelung und Durchsuchung erhoben werden. Damit eine Entsiegelung stattfinden kann, muss demgegenüber neben dem hinreichenden Zusammenhang zwischen den sichergestellten Daten und den untersuchten Delikten bestehen, wobei die Anforderungen diesbezüglich tief angesetzt sind.
iusNet-StrafR-StrafPR 14.01.2022

Die Beschwerdemöglichkeit gegen Entsiegelungsentscheide des Zwangsmassnahmengerichts

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht hält fest, dass gegen die Anordnung einer Triage im Entsiegelungsverfahren keine Beschwerde möglich ist. Im Entsiegelungsverfahren muss der Geheimnisinhaber die angerufenen Geheimhaltungsinteressen substanziieren und glaubhaft machen. Die entsprechenden Aufzeichnungen und Dateien müssen bezeichnet werden, aber nicht inhaltlich offengelegt werden.
iusNet-StrafR-StrafPR 08.12.2021