Das Bundesgericht verweigerte die Herausgabe des Bildes "Porträt der Isabella d'Este" an Italien. Es fehle an der Voraussetzung der beidseitigen Strafbarkeit. Nicht direkt anwendbar sind die Bestimmungen des UNESCO-Übereinkommens über Massnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut.