Falschbeurkundung erfordert eine qualifizierte schriftliche Lüge. Eine solche liegt vor, wenn dem Schriftstück erhöhte Glaubwürdigkeit zukommt. Bei einseitigen Erklärungen (z.B. in Form eines Affidavits), welche der Aussteller im eigenen Interesse macht, ist das in der Regel nicht der Fall.
Der «leichte Fall» des unrechtmässigen Bezugs von Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe
Das Bundesgericht definiert die Kriterien, ab wann beim unrechtmässigen Bezug von Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe von einem leichten Fall ausgegangen werden muss oder kann.