Der Bundesrat hat am 4. Mai 2022 die Verordnung über die polizeilichen Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus verabschiedet. Sie konkretisiert die Umsetzung der präventiv-polizeilichen Massnahmen, die im Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) vorgesehen sind. In der Folge ist das PMT-Gesetz auf den 1. Juni 2022 in Kraft getreten.