Das Bundesgericht hat sich mit der Frage befasst, in wie weit sich ein Vermögensverwalter der ungetreuen Geschäftsbesorgung strafbar macht, wenn er seine Klienten nicht über den Erhalt von Retrozessionen und anderen Vergütungen einer Depotbank informiert und ob danach ein allfälliger Herausgabeanspruch und Schadenersatz entsteht. Zudem hat das Bundesgericht nochmals in Erinnerung gerufen, wozu die Rechenschaftspflicht des Vermögensverwalters unter anderem dient.