Das Bundesstrafgericht verurteilt einen Bankdirektor wegen mehrfachen Erteilens von falschen Auskünften nach Art. 45 Abs. 1 FINMAG. Nach Ansicht des Gerichts habe der Bankdirektor auf Auskunftsbegehren der FINMA wissentlich und willentlich unvollständige und falsche Auskünfte erteilt.