Offengelassen hat das Bundesgericht bisher die Frage, wie es sich verhält, wenn - wie im vorliegenden Fall - der Inhaber eines Führerausweises auf Probe zwei Widerhandlungen begeht, der Entscheid über die Sanktionierung der ersten Widerhandlung noch nicht einmal gefällt und dem Fahrzeugführer eröffnet worden ist.