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Bundesrat möchte Opfer von häuslicher Gewalt besser schützen

Bundesrat möchte Opfer von häuslicher Gewalt besser schützen

Gesetzgebung
Allgemeines Strafrecht

Bundesrat möchte Opfer von häuslicher Gewalt besser schützen

Der Bundesrat will den Schutz vor häuslicher Gewalt und Stalking verbessern. Zu diesem Zweck schlägt er verschiedene Massnahmen vor. Im Zivilrecht stehen Verbesserungen bei Artikel 28b ZGB im Vordergrund.

Im Strafrecht sollen die Sistierung und die Einstellung von Strafverfahren wegen einfacher Körperverletzung, wiederholter Tätlichkeiten, Drohung oder Nötigung in Paarbeziehungen (Artikel 55a StGB und 46b MStG) neu geregelt werden. Ziel ist es, das Opfer zu entlasten und der Behörde mehr Ermessen einzuräumen. So soll der Entscheid über den Fortgang des Strafverfahrens nicht mehr ausschliesslich von der Willensäusserung des Opfers abhängen. Vielmehr soll die Verantwortung bei der Behörde liegen, die neben der Erklärung des Opfers auch weitere Umstände berücksichtigen und würdigen muss. Das Verfahren soll nur sistiert werden können, wenn dies zu einer Stabilisierung oder Verbesserung der Situation des Opfers beiträgt. Zudem soll die Behörde anordnen können, dass die beschuldigte Person für die Zeit der Sistierung ein Lernprogramm gegen Gewalt besucht. Bei Verdacht auf wiederholte Gewalt soll das Verfahren nicht mehr sistiert werden können. Schliesslich soll eine...

iusNet StrafR-StrafPR 03.07.2019

 

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