Der Bundesrat befürwortet strengere Regeln für die Wiedergutmachung im Strafrecht
Der Bundesrat befürwortet strengere Regeln für die Wiedergutmachung im Strafrecht
Der Bundesrat befürwortet strengere Regeln für die Wiedergutmachung im Strafrecht
Künftig soll ein Täter nur noch in leichteren Fällen eine Wiedergutmachung leisten und damit eine Strafbefreiung erwirken können. Die Rechtskommission des Nationalrates (RK-N) will den Anwendungsbereich der Wiedergutmachung im Strafrecht enger fassen. Der Bundesrat begrüsst den Vorschlag und hat sich an seiner Sitzung vom 4. Juli 2018 mit der Stossrichtung einer entsprechenden parlamentarischen Initiative einverstanden erklärt. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat.
Das geltende Strafrecht sieht in Artikel 53 des Strafgesetzbuchs (StGB) vor, dass das Strafverfahren eingestellt oder von einer Bestrafung abgesehen werden kann, wenn der Täter dem Geschädigten eine Wiedergutmachung leistet. Diese Möglichkeit besteht, sofern eine bedingte Freiheitsstrafe von höchstens zwei Jahren in Betracht kommt, und wenn das Interesse der Öffentlichkeit und des Geschädigten an der Strafverfolgung gering sind. Die Wiedergutmachung kann aus einer Geldzahlung oder einer anderen persönlichen Leistung wie beispielsweise einer Arbeitsleistung des Täters bestehen.
Die RK-N will die Möglichkeit der Wiedergutmachung einschränken und diese insbesondere bei mittelschweren Fällen ausschliessen...
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