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Schutz vor Mobbing im Strafrecht

Schutz vor Mobbing im Strafrecht

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Schutz vor Mobbing im Strafrecht

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats hatte mit dem Postulat 21.3969 den Bundesrat mit der Prüfung beauftragt, wie Cybermobbing und digitale Gewalt bestraft werden können. Mobbing wurde als systematisches einschüchterndes, belästigendes oder blossstellendes Verhalten, mit welchem das Opfer beleidigt, schikaniert, gequält oder herabgesetzt wird definiert. Den Begriff der digitalen Gewalt grenzte der Bundesrat zudem in seinem Bericht ein auf Hassrede, Rachepornografie und Sextortion - die Androhung der Veröffentlichung intimer Aufnahmen, um so beispielsweise Geld zu erpressen.

Der Bundesrat hat in seinem Bericht vom 19. Oktober 2022 folgende Feststellungen machen können:

Die geltenden gesetzlichen Grundlagen im Strafgesetz sind ausreichend, um Mobbing angemessen zu bestrafen. Dies gelte sowohl für Mobbinghandlungen im Internet als auch für solche, die in der physischen Welt stattfinden. Gemäss geltendem Recht bleiben einzig die Verbreitungen peinlicher oder freizügiger Bild- und Videoaufnahmen ohne Einwilligung der darauf sichtbaren Person straflos, sofern diese nicht als pornographisch oder ehrenrührig gewertet...

iusNet-Straf-StrafPR 24.10.2022

 

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