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Weitergehende DNA-Analysemöglichkeiten für die Strafverfolgung

Weitergehende DNA-Analysemöglichkeiten für die Strafverfolgung

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Weitergehende DNA-Analysemöglichkeiten für die Strafverfolgung

Das revidierte DNA-Profil-Gesetz ermöglicht den Strafverfolgungsbehörden eine erweiterte DNA-Analyse anzuwenden. Neu darf, falls der Abgleich einer DNA-Spur von einem Tatort in der DNA-Profil-Datenbank keinen Treffer erzielt, mittels der DNA-Phänotypisierung äusserlich sichtbare Merkmale einer Spur (Haar-, Haut- und Augenfarbe, biogeografische Herkunft und das Alter) mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit ausgelesen werden. Die Vornahme einer Phänotypisierung bedarf der Anordnung der Staatsanwaltschaft und rechtfertigt sich lediglich beim Verdacht auf schwere Delikte gegen Leib und Leben und gegen die sexuelle Integrität sowie bei Völkerrechtsverbrechen.

Zudem wird neu auch der erweiterte Suchlauf nach Verwandtschaftsbezug gesetzlich geregelt. So dürfen nun die sich in der DNA-Profil-Datenbank (CODIS) befindlichen Personenprofile, deren DNA-Profil mit einem DNA-Spurenprofil eine Ähnlichkeit aufweisen, auf eine mögliche Verwandtschaftsbeziehung geprüft werden, soweit es ein Delikt der im Deliktskatalog wie bei der Phänotypisierung aufgeführt ist, aufzuklären gilt.  

Ebenfalls neu legt das revidierte DNA-Profil-Gesetz...

iusNet STR-STPR 24.07.2023

 

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