iusNet Strafrecht-Strafprozessrecht

Schulthess Logo

Strafrecht-Strafprozessrecht > Gesetzgebung > Bund > Weitergehende Analysemöglichkeiten...

Weitergehende Analysemöglichkeiten und Einflussnahme für die Strafverfolgung beim Menschenhandel

Weitergehende Analysemöglichkeiten und Einflussnahme für die Strafverfolgung beim Menschenhandel

Gesetzgebung

Weitergehende Analysemöglichkeiten und Einflussnahme für die Strafverfolgung beim Menschenhandel

Das Bundesamt für Polizei (fedpol) darf künftig Strafurteile im Bereich des Menschenhandels anonymisiert analysieren. Damit soll besser auf aktuellen Entwicklungen der Rechtsprechung in der Schweiz reagiert und der Menschenhandel effektiver bekämpft werden können. Der Bund setzt hiermit eine erste Massnahme des dritten Nationalen Aktionsplans gegen Menschenhandel 2023–2027 (NAP) um.

Die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) verzeichnete zwischen 2019 und 2021 durchschnittlich 100 Opfer von Menschenhandel pro Jahr. Die Opfer in der Schweiz sind grösstenteils ausländischer Herkunft und werden häufig unter falschen Versprechen ins Land gelockt. Die sexuelle Ausbeutung bleibt die häufigste Form der Ausbeutung in der Schweiz, während auch Hinweise auf Arbeitsausbeutung in verschiedenen Branchen zugenommen haben.

Die Verordnung gegen Menschenhandel soll die Grundlage für eine wirksamere und nachhaltigere Bekämpfung des Menschenhandels in der Schweiz bilden. Sie erlaubt der fedpol auch Organisationen und Projekte, die sich für die Bekämpfung von Menschenhandel engagieren – beispielsweise in der Opferhilfe –, finanziell zu...

iusNet STR-STPR 24.07.2023

 

Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.