Ausbau der polizeilichen Zusammenarbeit Deutschland - Schweiz
Ausbau der polizeilichen Zusammenarbeit Deutschland - Schweiz
Ausbau der polizeilichen Zusammenarbeit Deutschland - Schweiz
Der revidierte Polizeivertrag regelt die an die heutigen Verhältnisse angepasste Zusammenarbeit im Zeugen- und Opferschutz, die Entsendung von Verbindungsbeamtinnen und -beamten, die gegenseitige Unterstützung bei Grossereignissen und Krisenfällen sowie grenzüberschreitende Observationen und verdeckte Ermittlungen. Letzteres soll es ermöglichen, noch wirksamer die organisierte grenzüberschreitende Kriminalität wie Drogenhandel oder Schleppertätigkeit zu bekämpfen.
Auch die Zusammenarbeit bei Strassenverkehrsdelikten wurde ausgebaut. Bisher schon ermöglichte der alte Polizeivertrag den Austausch von Fahrzeug- und Halterdaten, wie auch die Übermittlung von Bussen. Personen aus Deutschland, die in der Schweiz gebüsst wurden, erhielten demnach ihre Busse an ihren Wohnort zugestellt. Nebst den bisherigen Regelungen sieht nun der neue Polizeivertrag auch Regelungen über eine allfällige Vollstreckung der Bussen vor.
Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.