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iusNet StrafR-StrafPR 11/2018

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Das Bundesgericht befasste sich diesen Monat in seiner Rechtsprechung zum Straf- und Strafprozessrecht unter anderem mit der Frage, ob das Gericht schon allein bei Abwesenheit der Staatsanwaltschaft als befangen gilt. Zudem hat es im Zusammenhang mit der Einräumung von Parteirechten an Organisationen an die notwendige Unterscheidung von Organisationen privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Natur erinnert. Auch präzisierte es anhand der anzuwendenden konkreten Methode seine Praxis zur Gesamtstrafenbildung. Des weiteren klärte das Bundesgericht auch über die Verwertbarkeit von Zufallsfunden bei nicht genehmigter Überwachung auf.

 

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