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iusNet StrafR-StrafPR 12/2018

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Das Bundesgericht befasste sich diesen Monat im Straf- und Strafprozessrecht mit prozessualen Fragen der Zulässigkeit der direkten Anordnung von Drogenschnelltests durch die Polizei und mit der Fernmeldeüberwachung bei nichtbeschuldigten Dritten.
Es hat sich erneut mit der Spruchkörperbesetzung eines urteilenden Gerichts auseinandergesetzt und insbesondere inwiefern Teilnahmerechte des Beschuldigten eingeschränkt werden können.
Bei letzterem Fall hat das Bundesgericht gleichzeitig in Erinnerung gerufen, wie die Abgrenzung von Vorsatz und Fahrlässigkeit zu erfolgen hat.
Des weiteren hatte das Bundesgericht im Zusammenhang mit «Stalking»-Vorwürfen zu prüfen, ob damit eine Wiederholungsgefahr hergeleitet werden kann.

 

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