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iusNet StrafR-StrafPR 9/2018

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Die Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Straf- und Strafprozessrecht befasste sich diesen Monat einerseits mit Fragen der Geldwäscherei bei Investitionen von deliktisch erlangten Vermögenswerten in Gebrauchswerte und bei Auslandsüberweisungen.

Es finden sich gleichfalls Entscheide zur Zulässigkeit der Delegation und Transparenz bei der Gutachtenerstellung sowie zur restriktiven Handhabung der gestützt auf ein neues Gutachten anzuordnenden nachträglichen Verwahrung.

Auch spezifische Fragen zum Anklagegrundsatz, der Anklageergänzung und Vorbefasstheit, aber auch zur Einziehung von Vermögenswerten bei Erbunwürdigkeit fanden Eingang in die Rechtsprechung. Das Bundesstrafgericht fällte zudem ein Urteil zur Verletzung des Fabrikationsgeheimnisses.

 

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