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iusNet StrafR-StrafPR 1/2021

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IusNet hat auch zum Jahranfang im Straf- und Strafprozessrecht aktuelle Urteile aus der Rechtsprechung zusammengefasst und wiederum Autoren zu interessanten aktuellen Themen gewinnen können. Herausgepickt sei nur Folgendes:

So hat das Bundesgericht zur Wiederholungsgefahr neulich gerade zwei Fälle behandelt: 

Einerseits hat es bei Vermögensdelikten festgestellt, dass die Wiederholungsgefahr nur anzunehmen ist, wenn damit die Sicherheit der Geschädigten erheblich gefährdet wird. Eine ungünstige Rückfallprognose genügt für die Bejahung der Wiederholungsgefahr nicht. Des Weiteren hat das Bundesgericht ausgeführt, wann eine Bejahung der erheblichen Sicherheitsgefährdung erfolgen muss. 

 

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