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iusNet StrafR-StrafPR 3/2020

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Im Straf- und Strafprozessrecht hat iusNet auch im „Virus-Monat“ Neues aus der Rechtsprechung aufbereiten können:

So hob das Bundesgericht in einem interessanten Entscheid den Freispruch von zwei Vorstandsmitgliedern des Vereins "Islamischer Zentralrat Schweiz" (IZRS) durch das Bundesstrafgericht im Zusammenhang mit 2 Propaganda-Videos wegen überspitztem Formalismus seitens des Bundesstrafgericht unter Rückweisung an die Vorinstanz auf.

In einem anderen Fall erinnerte es betreffend angeordneten Überwachungsmassnahmen daran, dass das Gesetz die Zulässigkeit von Überwachungsmassnahmen nicht davon abhängig mache, ob frühere konnexe Massnahmen gegen andere Personen rechtmässig angeordnet wurden. Zudem befasste es sich bei einer Beurteilung eines unbefugten Aufnehmens von Telefongesprächen mit einem Polizeibeamten mit der Auslegung des Begriffs des "nichtöffentlichen" Gesprächs und erweiterte diesen.

 

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