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iusNet StrafR-StrafPR 8/2019

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Vom Bundesgericht erreichten uns auch in diesem Monat erneut diverse interessante Urteile: Gerade 3 Urteile befassen sich dabei mit verbotenem Substanzgebrauch. Für das Vorliegen eines schweren Drogendelikts hat das Bundesgericht bisher für verschiedene Betäubungsmittel (Heroin, Kokain, LSD, Amphetamin) Mindestmengen festgelegt, welche es in einem neuen Urteil bestätigt hat. Ergänzend dazu hat es bei der Droge "Crystal Meth" bei einer Menge von 12 g der reinen Substanz ebenfalls die Gefährdung der Gesundheit vieler Menschen angenommen. Auch befasste es sich mit der Frage der sachgerechten Bestimmung des Wirkstoffgehalts von THC, da dies nicht gesetzlich geregelt ist.

 

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