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Erstes Urteil des Bundesgerichts zu Kryptowährungen

Erstes Urteil des Bundesgerichts zu Kryptowährungen

Kommentierung
Einzelne Straftaten

Erstes Urteil des Bundesgerichts zu Kryptowährungen

 

I.     Kryptowährungen und (Straf-)Recht

Kryptowährungen haben in den letzten 3 Jahren für erhebliches Aufsehen gesorgt. Die Kombination aus einer nicht leicht nachvollziehbaren Technologie, einer unklaren rechtlichen Einordnung und einer Vielzahl von erhofften Anwendungsmöglichkeiten mit steilen Profitraten hat für ein brodelndes Ökosystem gesorgt. Neben dem Handels- und Gesellschaftsrecht sowie dem Finanzmarktaufsichtsrecht ist vor allem auch das Strafrecht von diesem neuartigen Phänomen stark berührt. So stellen Kryptowährungen Vermögenswerte neuer Art dar – mit zum Teil erheblichem Wert –, können aber auch Mittel zur Erlangung von Vermögenswerten herkömmlicher Art sein. Vermögenswerte ziehen immer auch Vermögensdelikte an. Parallel zur technologischen Entwicklung der letzten Jahre hat sich entsprechend auch eindrücklich gezeigt, wie neue Technologien dazu verwendet werden, ein uraltes Bedürfnis zu befriedigen: sich fremde Vermögenswerte anzueignen. Kryptowährungen und Strafrecht sind sich daher gegenseitig höchst relevant.

Die rechtliche Einordnung und Behandlung von Kryptowährungen ist in den einzelnen Rechtsgebieten unterschiedlich von statten gegangen. Im Finanzmarkaufsichtsrecht hat sich die FINMA ziemlich rasch und wiederholt hierzu geäussert (siehe vor allem die Wegleitung für Unterstellungsanfragen betreffend Initial Coin Offerings (ICOs) vom 16. Februar 2018). An der Schnittstelle von Gesellschafts-, Wertpapier- und Finanzmarktaufsichtsrecht wurde kürzlich ein Gesetzgebungsprozess gestartet, um bestimmte Anwendungen einer gesetzlichen Regelung zuzuführen (siehe...

iusNet StrafR-StrafPR 28.05.2019

 

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