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Körperverletzung infolge regelwidrigen «Tacklings» im Fussball – Kein Fall für den Strafrichter

Körperverletzung infolge regelwidrigen «Tacklings» im Fussball – Kein Fall für den Strafrichter

Kommentierung
Einzelne Straftaten

Körperverletzung infolge regelwidrigen «Tacklings» im Fussball – Kein Fall für den Strafrichter

Im März 2019 bejahte das Bundesgericht in BGE 145 IV 154 (Urteil 6B_52/2019) unter Berücksichtigung der geltenden Rechtsprechung zu Sportverletzungen bzw. bezüglich teils rüden Fouls im Fussball und Eishockey1 aufgrund des daraus resultierenden Knöchelbruches beim betroffenen Spieler die strafrechtliche Relevanz eines Fouls im Fussball2.

BGE 145 IV 154 sorgte für vermehrten Gesprächsstoff, da ‒ und im Gegensatz zu den bisherigen Fällen ‒ der Schiedsrichter die entsprechende Aktion verbandsintern bzw. verbandsrechtlich «nur» mit einer gelben Karte ahndete, weil er davon ausging, dass der Bestrafte durch sein «Tackling» mittels gestreckten Beines ein gefährliches Spiel begangen hatte, diesbezüglich aber nicht mit Absicht gehandelt habe BGE 145 IV 154 ff.3.

Auf strafrechtlicher Ebene wurde jedoch ausgeführt, dass der sanktionierte Spieler durch sein Verhalten im Sinne einer fahrlässigen Körperverletzung rücksichtslos gehandelt habe.
Indem der Schiedsrichter ihm eine gelbe Karte gezeigte hatte, ist bereits von einer gewichtigen Verletzung der Spielregeln auszugehen, die ohne Rücksicht auf die Gefahren oder die Folgen für den Gegner begangen wurde.4
Aufgrund der Gefährlichkeit des begangenen «Tacklings» ist die Verletzung der...

iusNet StrafR-StrafPR 27.05.2020

 

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