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Adhäsionsklage vs. vertragliche Ansprüche

Adhäsionsklage vs. vertragliche Ansprüche

Kommentierung
Strafprozessrecht

1. Einleitende Bemerkungen

Eine durch eine mutmasslich strafbare Handlung geschädigte Person kann sich im Rahmen eines entsprechenden Strafverfahrens unter anderem als sog. Zivilklägerin konstituieren und zivilrechtliche Ansprüche aus einer solchen Handlung «adhäsionsweise» im Rahmen des Strafverfahrens anstatt in einem separaten Zivilprozess geltend machen.1 Eine solche Klage wird als «Adhäsionsklage» bezeichnet.

In diesem Kontext war lange Zeit umstritten bzw. wurde in der juristischen Lehre kontrovers diskutiert, ob vertragliche Ansprüche einer geschädigten Person «adhäsionsfähig» sind, sprich Grundlage einer in einem Strafprozess adhäsionsweise vorgebrachten Zivilklage sein können.2

Das Schweizer Bundesgericht hat diese Frage kürzlich beantwortet und daraufhin noch einen weiteren Entscheid erlassen, der sich mit der Frage der verjährungsunterbrechenden Wirkung von Strafklagen in Zusammenhang mit vertraglichen Ansprüchen auseinandersetzt.

2. Vertragliche Ansprüche sind nicht adhäsionsfähig

Am 15. August 2022 fällte das Bundesgericht in der Sache 6B_1310/2021 ein Urteil, welchem folgende Ausgangslage zugrunde lag:

Die beschuldigte Person A. war einzige...

iusNet STR-STPR 26.10.2022

 

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